Eine kleine Gebrauchsanweisung für die Gemeindekirchenratswahl 2024

Aktuelles zur Wahl

Eine kleine Gebrauchsanweisung für die Gemeindekirchenratswahl 2024

Liebe Mitglieder der Kirchengemeinde Osternburg,
am 10. März 2024 wird bei uns (und in der gesamten Oldenburgischen Kirche) gewählt. Die Neuwahl des Gemeindekirchenrates steht an. Sie sind herzlich eingeladen, zu wählen! Ich möchte Sie heute darüber informieren, wer wählen kann, wer, wann und wie gewählt werden kann. Deshalb hier eine Gebrauchsanweisung für die Gemeindekirchenratswahl 2024:

Wer kann wählen?

Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder der Kirchengemeinde Osternburg, die mindestens 14 Jahre alt sind und der Kirchengemeinde seit mindestens drei Monaten angehören. Diese Wahlberechtigten erhalten automatisch die Wahlunterlagen.

Wer kann gewählt werden?

Der Gemeindekirchenrat hat eine Wahlvorschlagsliste beschlossen, die für die gesamte Gemeinde Osternburg gilt. Diese Personen stellen sich Ihnen bereits vorab auf dieser Seite kurz vor.
Aus dieser Liste werden die 16 Personen mit den meisten Stimmen direkt in den Gemeindekirchenrat gewählt. Die übrigen Kandidaten werden Ersatzmitglieder ohne Stimmrecht.

Wie viele Stimmen kann man vergeben?

Jede Wählerin/ jeder Wähler hat maximal 16 Stimmen. Diese können gleichmäßig auf alle Kandidierenden verteilt werden. Man kann aber auch einzelnen Kandidierenden bis zu drei Stimmen geben.

Wie wird gewählt?

Die Wahl wird als allgemeine Briefwahl und als Onlinewahl durchgeführt werden. Alle Wahlberechtigten erhalten zentral die Wahlunterlagen. Darin finden Sie die Liste der Kandidierenden mit einer kurzen persönlichen Vorstellung, die Briefwahlunterlagen sowie Ihren persönlichen Zugangscode für die Onlinewahl. Diese Unterlagen werden ab Februar 2024 zentral versendet und bei Ihnen bis ca. 15. Februar eintreffen.
Sollten Sie bis zum 15.02.2024 keine Wahlunterlagen erhalten oder sie verloren haben, melden Sie sich bitte umgehend! Das können Sie telefonisch (Kirchbüro Tel.: 99 87 97 63) oder per E-Mail (wahl@ev-kirche-osternburg.de) tun. Wir veranlassen dann einen neuen Versand.

Wie funktioniert die Onlinewahl?

Jede wahlberechtigte Person kann das Onlinewahlverfahren sofort nach Erhalt der Wahlunterlagen nutzen. Die Onlinewahl endet bereits am 3. März 2024! Nur so wird gewährleistet, dass in den Wahllisten die Stimmabgabe markiert werden kann und nicht versehentlich jemand bis zum 10.03.2024 auch noch seine Stimme per Briefwahl abgibt.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum 10. März 2024, 13:00 Uhr eingehen. Sie können sie rechtzeitig vorab portofrei per Post versenden. Sie können sie bis 10.03.24, 13:00 Uhr in den Briefkasten am Lustgarten 10 in Osternburg einwerfen.
Oder Sie werfen Ihre Briefwahlunterlagen am 10.03.2024 bis 13:00 Uhr persönlich in die Sammelbehälter ein, die wir in der Dreifaltigkeitskirche, der St. Johannes-Kirche oder im Gemeindezentrum Jona für Sie bereithalten. Auch dort können Sie den verschlossenen Wahlbrief mit den bereits zuvor ausgefüllten Wahlunterlagen einwerfen. Sie sind herzlich eingeladen, Ihre Wahlhandlung mit einem Besuch des Gottesdienstes dort zu verbinden!

Wann steht fest, wer gewählt ist?

Ab 14:00 Uhr am 10. März 2024 werden Ihre Stimmen ausgezählt. Die Auszählung erfolgt zentral im Jochen-Klepper-Haus. Das Wahlergebnis wird im Rahmen einer Wahlparty, die ab 18:00 Uhr im Jochen-Klepper-Haus gefeiert wird, bekannt gegeben. Zu dieser Wahlparty sind Sie herzlich eingeladen!
Das Wahlergebnis wird dann auch auf der Homepage unserer Gemeinde und im Gemeindemagazin Nah Dran veröffentlicht werden.

Wie geht es weiter?

Nach der Veröffentlichung läuft eine einwöchige Beschwerdefrist. Nach deren Ablauf entscheiden der alte und der neue Gemeindekirchenrat gemeinsam, wie viele Personen berufen werden sollen. Sie machen Vorschläge für die Berufungen, die der Kreiskirchenrat dann im Frühjahr 2024 ausspricht. Im Mai 2024 wird der neue Gemeindekirchenrat eingeführt und nimmt am 01.06.2024 seine Arbeit auf.

Sabine Blütchen

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