Bestattung

Fragen zu... Bestattung

Hier finden Sie eine Aufstellung von häufigen Fragen und Antworten zum Thema Bestattung. Weitere Informationen zum Alten und Neuen Osternburger Friedhof haben wir unter Friedhöfe zusammengestellt. Unsere Friedhofsverwaltung steht gerne für Beratungen zur Verfügung.

Wenn der Tod zu Hause eintritt, ist es notwendig, eine Ärztin oder einen Arzt zu rufen, damit ein Totenschein ausgestellt wird.

Der Leichnam darf nach Eintritt des Todes bis zu 36 Stunden im Haus bleiben, dabei sind gewisse Hygienemaßnahmen zu treffen. Bestattungsunternehmen helfen dabei, den Verstorbenen oder die Verstorbene entsprechend herzurichten.

Viele Krankenhäuser und Pflegeheime haben besondere Räume, in denen Verstorbene aufgebahrt werden können. Eine geeignete Umgebung hilft Ihnen, auf Ihre Weise Abschied zu nehmen.

Die Pfarrerin oder der Pfarrer kommen nach Möglichkeit umgehend ans Sterbebett, wenn Sie dies wünschen. Für die Kontaktaufnahme und alles Weitere können Sie eine/n Bestatter*in beauftragen.

Nein, auf den Osternburger Friedhöfen können Personen aller Konfessionen bzw. ohne Konfession bestattet werden.

Wenn die verstorbene Person Mitglied einer Religionsgemeinschaft der ACK war, kann die Trauerfeier in der Dreifaltigkeitskirche stattfinden.

Nein, die Nutzung der Dreifaltigkeitskirche für die Trauerfeier kostet nichts.

Als Ruhefrist bezeichnet man in Deutschland im Rahmen der Totenfürsorge einen von dem örtlichen Friedhofsträger festgelegten Zeitraum, in dem eine Grabstelle oder Urnengrabstelle nach einer Beisetzung an der Stelle nicht neu belegt werden darf.

Auf unseren Friedhöfen beträgt die Ruhezeit 25 Jahre. Das ist im § 3 des Friedhofsgesetzes geregelt. Die Ruhezeit beginnt am Tag der Bestattung.

Die Ruhezeit ist einzuhalten. Umbettungen sind genehmigungspflichtig und werden nur selten unter ganz bestimmten Voraussetzungen gestattet.

Die Urnen verbleiben auch nach Ablauf der Ruhefrist in der Grabstätte. Sollten wir bei einer Wiederöffnung der Grabstätte dennoch "alte" Urnen finden, setzen wir diese tiefer in der Grabstätte bei.

Ja, Sie haben die Möglichkeit, schon zu Lebzeiten Vorsorge zu treffen und eine Grabstätte zu reservieren, d. h. Nutzungsrechte an einer Grabstätte zu erwerben. Setzen Sie sich dafür gern mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung. Wir beraten Sie, bei welchen Grabarten ein Vorerwerb der Nutzungsrechte möglich ist.

Ein Wahlgrab kann schon zu Lebzeiten erworben werden. Pflegefreie Urnengräber können zurzeit noch nicht ohne Sterbefall gekauft werden.

Generell ist zu empfehlen, sich dem Thema schon zu Lebzeiten zu widmen und die Wünsche hinsichtlich Bestattungsfeierlichkeiten den Angehörigen mitzuteilen und/oder aufzuschreiben. Wesentlich ist zum Beispiel die Frage, ob eine Feuer- oder Erdbestattung gewünscht wird.

Beim Ersterwerb der Nutzungsrechte pachten Sie eine Grabstätte für 30 Jahre. Danach wird jeweils die Laufzeit auf 25 Jahre verlängert, so wie es die Ruhezeit vorgibt.

Das gilt sowohl für Erdbestattungen als auch für Urnenbestattungen.

Nein, es genügt der Erwerb der Nutzungsrechte für ein Einzelgrab. Auf einen Sarg können bis zu vier Urnen gesetzt werden.

Ja, wir bieten verschiedene pflegefreie Grabstätten (Urnengräber und Rasengräber) an. Setzen Sie sich gern mit unserer Friedhofsverwaltung in Verbindung oder sprechen Sie unsere Friedhofsgärtner an. Sie finden weitere Informationen auf der Webseite über unsere beiden Osternburger Friedhöfe.

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