Trauung

Fragen zu... Trauung

Hier finden Sie eine Aufstellung von häufigen Fragen und Antworten zum Thema kirchliche Hochzeit. Trauungen in der Dreifaltigkeitskirche in Osternburg und in der St.-Johannes-Kirche in Kreyenbrück können Sie im Kirchenbüro anmelden. Dort beraten wir Sie auch gern bei weiteren Fragen.

Grundsätzlich gilt das Wohnsitzprinzip. Das heißt, dass zuerst der/die Pastor*in der aktuellen Wohnsitz-Gemeinde für die kirchliche Trauung zuständig ist.

Ja. Dazu müsste selbstständig eine Kontaktaufnahme mit der Wunschgemeinde erfolgen.

Folgende Dokumente werden benötigt:

  • Geburts- bzw. Abstammungsurkunden im Original bzw. als beglaubigte Kopie
  • Wenn das Brautpaar bereits standesamtlich verheiratet ist, das eigene Stammbuch
  • Tauf-, Konfirmations- bzw. Firmungs- oder Kommunionsurkunden im Original bzw. als beglaubigte Kopie
  • Dimissoriale zur Trauung, wenn das Brautpaar bzw. einer der Partner nicht in der Kirchengemeinde Osternburg wohnt.
  • Dispenz, wenn ein Partner römisch-katholischer Konfession ist.
  • Biblischer Trauspruch (Liste im Kirchenbüro)

Ja, eine ökumenische Trauung ist möglich. Weitere Informationen erhalten Sie im Kirchenbüro.

Die Kirchengemeinde Osternburg nimmt keine Gebühren oder Ähnliches für Amtshandlungen. Eine Trauung ist grundsätzlich kostenlos. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Spende in den Kollektenkasten zu geben.

Nein, die Konfirmation ist nicht notwendig.

Ja, das ist möglich. In der evangelische Kirche kann auch geschiedenen Menschen, die erneut heiraten, der Segen Gottes für ihre neue Ehe zugesprochen werden.

Nach evangelischem Verständnis verheiratet nicht der Pfarrer oder die Pfarrerin, sondern der/die Standesbeamt(e)/in. Und anschließend kann man sich kirchlich trauen lassen.

Nein, Trauzeugen müssen nicht getauft sein.

Bei einer evangelischen Trauung sind Trauzeugen nicht verpflichtend. Es können jedoch bis zu zwei Personen als Trauzeugen benannt werden. Diese müssen nicht einer Kirche bzw. Religion angehören.

Ja. Bei einer kirchlichen Trauung in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg ist die vorherige standesamtliche Eheschließung Voraussetzung.

Ja, aber eine/r der Partner muss der ev.-luth. Kirche angehören.

Das wird im Traugespräch mit der/dem Pastor*in besprochen.

Ein Trautermin muss persönlich oder telefonisch im Kirchenbüro reserviert werden. Eine feste Anmeldung muss persönlich spätestens 4 Monate vor dem Trautermin durch eine/n Partner/Partnerin erfolgen.

Nein, ein Vorbereitungskurs ist nicht erforderlich. Es findet ein Traugespräch mit dem/der Pastor*in statt. Hier werden Ablauf und persönliche Wünsche für die Trauung besprochen.

In einem Traugespräch werden der Ablauf und die persönlichen Wünsche mit dem Pastor/der Pastorin besprochen.

Ja. Ein/e Organist*in wird von der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Osternburg gestellt. Bei musikalischen Sonderwünschen muss das mit dem Organisten/der Organistin vorab geklärt werden. Es fallen evtl. Gebühren an.

In der Kirche darf nichts gestreut werden. Auf dem Vorplatz ist NUR das Streuen von echten Blütenblättern gestattet.

Eine kirchliche Trauung dauert in der Regel 30-45 Minuten.

Ein frischer Altarstrauß wird gestellt. Weitere Dekorationen müssen individuell abgestimmt werden. Das Zeitfenster für den Auf- und Abbau ist sehr begrenzt, weil die Trauungen im 90-Minuten-Takt stattfinden.

Ja, bei Trauungen gibt es eine Kollekte. Den Zweck können Sie mit dem/der Pastor*in im Traugespräch besprechen. Wenn das Paar nicht in der Kirchengemeinde Osternburg gemeldet ist, ist der Kollektenzweck vorgegeben und die Kollekte wird für die Kirchenmusik, die Jugendarbeit oder den Erhalt der Kirche verwendet.

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