Kirchengemeinde mitgestalten

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Erläuterungen zur Gemeindekirchenratwahl im kommenden Jahr

Am 10. März 2024 ist Gemeindekirchenratswahl! Das ist ein wichtiges Datum! Warum? Das will ich Ihnen gern erläutern:

Der Gemeindekirchenrat hat in Gemeinschaft mit den Pfarrerinnen und Pfarrern die Kirchengemeinde zu leiten und zu verwalten, so steht es in unserer Kirchenordnung. Das Leitungsorgan jeder Kirchengemeinde hat eine große Verantwortung, zumal in Osternburg.

Die Kirchengemeinde Osternburg ist die größte in der gesamten Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Sie umfasst einen großen typisch städtischen und mit Neuenwege und Klein Bümmerstede auch eher ländlich geprägte Bereiche. In den zwei Kirchen, vier weiteren Gottesdienststätten und in Seniorenheimen finden Gottesdienste statt. Es gibt in der Gemeinde sechs evangelische Kindertagesstätten, zwei Friedhöfe, deren Träger die Gemeinde ist.

Dem Gemeindekirchenrat gehören neben den Pfarrerinnen und Pfarrern die Kirchenältesten an. Um ihre Wahl geht es im März 2024.

„Kirchenälteste“ sind nicht alt

„Kirchenälteste“ heißen die ehrenamtlichen Mitglieder des Gemeindekirchenrates (GKR) aber sie müssen keineswegs alt sein! Im Gegenteil, ab 2024 sollen dem GKR Osternburg mindestens zwei Personen angehören, die bei der Wahl jünger als 27 Jahre, mindestens aber 16 Jahre alt sind. Übrigens erfüllt der aktuelle GKR diese Voraussetzung bereits, ganz ohne gesetzliche Vorgaben. Uns ist die Beteiligung junger Menschen auch im Leitungsgremium sehr wichtig. Die Aufgaben des GKR sind umfangreich und umfassen eine große Bandbreite. Die Mitverantwortung für die Gottesdienste, den Konfirmandenunterricht, die diakonischen Aufgaben (Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Seniorenarbeit usw.) gehören ebenso dazu wie die rechtliche Vertretung der Gemeinde.

Der GKR ist an der Wahl neuer Pfarrerinnen und Pfarrer ebenso beteiligt wie an der Anstellung von Mitarbeitenden, etwa im Kirchbüro. Jede Baumaßnahme an den Friedhöfen, Kirchen oder Gemeindehäusern muss im GKR beraten und beschlossen werden. Die finanziellen Mittel für die Gemeinde weist die Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg zu. Sie für Personalausgaben, Investitionen und Projek- te den einzelnen Arbeitsbereichen einzusetzen, ist im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes Aufgabe des GKR. Eine Aufstellung der vielfältigen Aufgaben des Gemeindekirchenrates finden Sie in Art. 23 der Kirchenordnung. Kirchenälteste übernehmen mit dem Amt Verantwortung für die Verbreitung der frohen Botschaft von Jesus Christus in der Gemeinde aber auch für die Mitarbeitenden, die verlässlichen Angebote der zahlreichen Gruppen in den Gemeindehäusern, die Immobilien der Kirchengemeinde und immer damit verbunden für den sorgfältigen Umgang mit den anvertrauten Kirchensteuern, Kollekten und Spendengeldern.

Die Sitzungen des GKR werden geleitet von der/ dem Vorsitzenden. Der Vorsitz kann von einem nichttheologischen Mitglied übernommen werden. In Osternburg wird das bereits seit einigen Jahren sehr erfolgreich praktiziert. Die Sitzungen finden in der Regel einmal monatlich statt. Sie dauern ca. zwei bis zweieinhalb Stunden. Sitzungsort ist immer eines der Gemeindehäuser. So gewinnen die Mitglieder einen guten Einblick in die Ausstattung der Häuser. Jede Sitzung beginnt mit einer kurzen Andacht. Anschließend werden die jeweils aktuellen Tagesordnungspunkte beraten. Das können Baumaßnahmen, Veränderungen von Gottesdienstzeiten, Personalentscheidungen sein. Die Tagesordnungspunkte sind in aller Regel in einem der Ausschüsse vorbesprochen.

Jedes GKR-Mitglied gehört in der Regel mindestens einem Ausschuss an. Zur Auswahl stehen z.B. Personal-, Kirchenmusik-, Bau-, Finanz-, Friedhofs-, Jugend-, Kindergarten-, Öffentlichkeits- und Innerkirchlicher Ausschuss. Dort erhält man einen tiefen Einblick in die jeweiligen Arbeitsfelder der Gemeinde und kann die anstehenden Entscheidungen intensiv für den GKR vorberaten. Wie oft bzw. wie lange die Ausschüsse tagen, ist sehr unterschiedlich und richtet sich nach Zahl und Umfang der zu entscheidende Themen.

In der Vergangenheit wurden gelegentlich Klausurtreffen des GKR durchgeführt. Es geht dann um Themen, deren Beratung mehr Zeit benötigt als für einzelne Tagesordnungspunkte in einer monatlichen Sitzung zur Verfügung steht. Themen waren z.B. die inhaltliche Ausrichtung der Bezirke oder die Bildung von Kooperationen zwischen den Bezirken. Die Klausuren finden meist nicht in den Räumen der Gemeinde statt. So ein Ortswechsel hilft, das jeweils anstehende Thema aus einer anderen Perspektive zu betrachten. Neben der inhaltlichen Arbeit bietet eine Klausur auch immer Möglichkeiten für ein bisschen Klönschnack und man lernt die übrigen Mitglieder besser kennen.

Lange Zeit war unsere Gemeinde in Pfarrbezirke unter- teilt, also Osternburg, Kreyenbrück, Krusenbusch, Tweelbäke, Bümmerstede und Drielake- Neuenwege. Jeder Bezirk führte zusätzliche eigene Bezirkstreffen durch. Seit einigen Monaten wird in enger Kooperation zwischen Bezirken inhaltlich und personell enger zusammengearbeitet. So treffen sich neuerdings z.B. die Kirchenältesten aus Bümmerstede und Kreyenbrück zur „Bümmerbrück“-Runde und koordinieren die gemeinsame Arbeit an St.-Johannes und am Erikaweg. Hier werden Anliegen Fragen erörtert, die die Gruppenangebote, Anschaffungen usw. betreffen. Zudem können die Tagesordnungspunkte der kommenden GKR-Sitzung vorbesprochen werden.

Einige Kirchenälteste (derzeit 14) sind nicht nur Mitglied im GKR, sondern darüber hinaus auch in der Kreissynode, dem Leitungsgremium aller Kirchengemeinden der Stadt Oldenburg. Daneben gibt es weitere kirchliche Gremien in der Gemeinde aber auch auf Stadtebene, in der unsere Gemeinde vertreten ist durch Kirchenälteste.

Die Wahl in 2024

Im Juni 2024 endet die Amtszeit des derzeitigen Gemeindekirchenrats und neue Kirchenäl- teste werden in ihr Amt eingeführt werden. Zuvor aber müssen sie gefunden und gewählt werden! Vor der Wahl sind noch viele Entscheidungen zu treffen. Die genaue Zahl der Mitglieder des nächsten Gemeindekirchenrates legt der aktuelle Gemeindekirchenrat voraussichtlich im Sommer 2023 fest. Vorher müssen aber noch einige wichtige, grundlegende Entscheidungen getroffen werden. Bislang sind den einzelnen Bezirken in unserer Gemeinde (s.o.) jeweils eine bestimmte Anzahl Kirchenälteste zugeordnet. Darüber hinaus gibt es einige berufene Kirchenälteste, die sich traditionell ihrem Wohnsitzbezirk zuordnen. Für den neuen Gemeindekirchenrat wird zu entscheiden sein, ob bereits zur Wahl diese genaue Festlegung auf die Bezirke vorgenommen werden soll. Denkbar ist auch die Wahl bzw. Berufung aller Ältesten in Osternburg ohne feste örtliche Zuordnung vorab oder eine Mischform aus beiden Alternativen.

Die Entscheidung muss gut überlegt werden. Es geht um die bestmögliche Arbeitsweise des neuen GKR. Zugleich müssen unsere Gemeindehäuser und Kirchengebäude und die umfangreiche Arbeit, die dort geleistet wird, begleitet und geleitet werden. Und das ist in enger Zusammenarbeit mit Pfarrern und Pfarrerinnen.

Vor der Wahl muss außerdem die genaue Zahl der neuen Gemeindekirchenratsmitglieder festgelegt werden. Auch das ist keine leichte Aufgabe. Früher gab das Gesetz über die Bildung der Gemeindekirchenräte genau vor, wie viele Kirchenälteste eine Gemeinde abhängig von der Zahl der Gemeindeglieder haben musste. Das sind aktuell 33 stimmberechtigte Mitglieder sowie 11 beratende, nicht-stimmberechtigte Ersatz-Mitglieder. Das neue Gesetz trifft keine Festlegung je nach Gemeindegröße. Jeder Gemeindekirchenrat muss mindestens drei Mitglieder haben. Nach oben setzt das Gesetz keine Grenze. Für unsere große Gemeinde sind drei Mitglieder natürlich viel zu wenig. Der GKR wäre nicht arbeitsfähig. Aber wie viele sollten es denn sein? Die Gemeindegliederzahl ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Derzeit beträgt sie noch rund 16.000 und wird voraussichtlich weiter schrumpfen. Ursache dafür sind Sterbefälle aber auch Kirchenaustritte.

Der GKR braucht eine Größe, die sicherstellt, dass die einzelnen Kirchenältesten nicht durch eine Vielzahl von Aufgaben in Ausschüssen, Arbeitsgruppen, Kreissynode usw. überfordert werden. Der GKR wird in den nächsten Monaten intensiv dieses Thema erörtern und noch im Sommer die genaue Mitgliederzahl im neuen GKR festlegen. Danach erfolgen viele weitere Schritte, damit am 10. März 2024 der neue GKR gewählt werden kann.

Neues Wahlverfahren

Ich möchte Ihnen heute auch einen ersten Überblick über das Wahlverfahren 2024 geben. Die Wahl wird als allgemeine Briefwahl und als Onlinewahl durchgeführt werden. Alle Wahlberechtigten erhalten zentral die Briefwahlunterlagen sowie einen Zugangscode für die Onlinewahl. Ob es daneben noch am Wahltag die Möglichkeit geben wird, in Wahllokalen vor Ort die Stimme abzugeben, wird noch bekannt gegeben. Mit den Wahlunterlagen aber auch über „Nah dran“ und die Homepage unserer Gemeinde werden die Kandidaten vorgestellt.

Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder der Kirchengemeinde Osternburg, die mindestens 14 Jahre alt sind und der Kirchengemeinde seit mindestens drei Monaten angehören. Und mindestens ein Mitglied im GKR soll unter 27 Jahre alt sein. Es wäre wunderbar, wenn deutlich mehr junge Menschen an den Entscheidungen über die Zukunft der Gemeinde mitwirken würden! Wählbar sind grundsätzlich alle Gemeindeglieder der Kirchengemeinde Osternburg, die mindestens 16 Jahre alt sind und der Kirchengemeinde seit mindestens fünf Monaten angehören. Hier sind z.B. für kirchliche Mitarbeitende Ausnahmen zu beachten. Anders als früher ist es für den neuen Gemeindekirchenrat kein Ausschlusskriterium mehr, dass nur ein Familienangehöriger Mitglied sein kann.

Neben den gewählten Mitgliedern werden dem neuen Gemeindekirchenrat auch berufene Mitglieder angehören. Wie groß deren Anzahl sein wird, legt der amtierende GKR fest. Die Berufungen erfolgen nach der Wahl. So besteht die Möglichkeit, sicherzustellen, dass z.B. alle Altersgruppen und die Bezirke aber auch wichtige Kompetenzen, juristische oder soziale, im neuen Gemeindekirchenrat vertreten sind.

Gewählt bzw. berufen werden die Mitglieder grundsätzlich für die gesamte Amtszeit von sechs Jahren. Aber alle gewählten oder berufenen Mitglieder können vor Antritt ihres Amtes erklären, dass sie es nur für die Dauer von drei Jahren übernehmen möchten. Gründe müssen dafür nicht angegeben werden. Gleich, ob der Grund später wegfällt oder das Mitglied viel Freude an dem Amt hat, kann durch Erklärung drei Monate vor Ablauf die Amtszeit um weitere drei Jahre verlängert werden.

Persönliche oder berufliche Herausforderungen können sich im Laufe der Amtszeit so verändern, dass die Wahrnehmung der ehrenamtlichen Aufgaben als Kirchenälteste/r nicht möglich ist. Das neue Gesetz erleichtert die Entscheidung, klare Prioritäten zu setzen. So ist es, selbstverständlich ohne Angabe von Gründen, möglich, die Mitgliedschaft im Gemeindekirchenrat für ein Jahr ruhen zu lassen. Das Amt wird dann vorübergehend von einem Ersatzmitglied übernommen. Es ist wichtig, dass es eine ausreichende Anzahl an neuen Gemeindekirchenratsmitgliedern gibt, um das Gremium zu besetzen. Der GKR braucht zudem weitere Personen, die so genannten Ersatzältesten, die vorübergehend oder dauerhaft nachrücken können. Sie sind zunächst nicht stimmberechtigt, werden aber in Osternburg traditionell zu jeder Sitzung eingeladen als mitberatende Mitglieder. Es ist ein Schatz, wenn alle, die sich zur Wahl stellen, danach im GKR mitarbeiten, gleich, ob mit Stimmrecht oder ohne.

Lassen Sie sich finden!

Die Kandidatensuche hat bereits begonnen. Das Gremium braucht Menschen unterschiedlichen Alters und Geschlechts, mit vielen verschiedenen Kompetenzen und Erfahrungen, damit möglichst alle Aspekte eines Themas in den Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden können. Nur so kann gewährleistet werden, dass unsere Gemeinde ein Ort für die Begegnung mit Gott unter Menschen ist. Diese Menschen, die Lust haben, aktiv und verantwortungsbewusst das Leben in unserer Kirchengemeinde Osternburg mitzugestalten, müssen in den nächsten Monaten gefunden werden. Wir möchten allen Wahlberechtigten einen ausgewogenen Wahlvorschlag präsentieren können. Bitte unterstützen Sie uns, den alten GKR, bei dieser Suche! Lassen Sie sich finden! Wenn Sie Interesse daran haben, Ihre Kompetenzen einzubringen und im neuen Gemeindekirchenrat ab Mitte 2024 mitzuarbeiten, melden Sie sich doch bitte bei einer/ einem Kirchenältesten oder einer Pfarrerin/ einem Pfarrer oder im Kirchbüro. Wenn Sie jemanden kennen, von der oder dem Sie denken, diese Person wäre gut geeignet, im GKR mitzuarbeiten, schlagen Sie ihn oder sie doch bitte vor.

Sabine Blütchen

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